Präsenz: R.001 Neutralitätspflichten in der Verwaltung – Rechtliche Grundlagen und Handlungsspielräume - Details

Präsenz: R.001 Neutralitätspflichten in der Verwaltung – Rechtliche Grundlagen und Handlungsspielräume - Details

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Präsenz: R.001 Neutralitätspflichten in der Verwaltung – Rechtliche Grundlagen und Handlungsspielräume
Veranstaltungsnummer R.001
Jahr 2026
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 16
maximale Teilnehmendenzahl 50
Heimateinrichtung FD 55 Bildung und Kultur
Veranstaltungstyp Präsenz in der Kategorie Fortbildung
Nächster Termin Dienstag, 25.08.26, 11:00 - 13:00 Uhr Foyer des Theater Lüneburgs (An den Reeperbahnen 3, 21335 Lüneburg)
Teilnehmende Alle Mitarbeitenden des Landkreises Lüneburg

Räume und Zeiten

Foyer des Theater Lüneburgs (An den Reeperbahnen 3, 21335 Lüneburg)

  • Dienstag, 25.08.26, 11:00 - 13:00 Uhr

Kommentar/Beschreibung

Neutralitätspflichten werfen im Verwaltungsalltag immer wieder Fragen auf: Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Wo verlaufen die Grenzen zulässiger Äußerungen und Entscheidungen? Und wie können Mitarbeitende auch in kontroversen Situationen rechtssicher handeln? In diesem Vortrag beleuchtet Luise Bublitz, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe aktueller Debatten und wir schauen gemeinsam auf typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis. Bringen Sie dazu gerne Ihre Fragen und Erfahrungen ein.

Bei Rückfragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gern an dominique.haas@landkreis-lueneburg.de.

Anmelderegeln

Diese Veranstaltung gehört zum Anmeldeset "Beschränkte Teilnehmendenanzahl: Neutralitätspflichten in der Verwaltung – Rechtliche Grundlagen und Handlungsspielräume".
Folgende Regeln gelten für die Anmeldung:
  • Die Anmeldung ist möglich von 07.07.2026, 00:00 bis 19.08.2026, 23:59.
  • Es wird eine festgelegte Anzahl von Plätzen in den Veranstaltungen verteilt.
    Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Anmeldemodus

Die Anmeldung ist verbindlich, Teilnehmende können sich nicht selbst austragen.